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Wichtige Infos

Hier finden sich alle wichtigen Infos für Neupatienten, Termine, Leistungsbegrenzungen und Ausfallgebühren 

Information für Leistungsbegrenzung

Ein kleiner Einblick in die Rahmenbedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Alle Leistungen, die mit den Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, sind sehr klar reguliert. „Klar“ heißt in diesem Zusammenhang nicht „einfach“ oder „simpel“ sondern „exakt/detailliert/verbindlich“ und „hochkomplex.“ In unserer Praxis trifft dieses System auf „echte Menschen.“ Manchmal entstehen dabei merkwürdige Situationen. Die folgende (stark vereinfachte) Darstellung kann vielleicht in manchen Fällen helfen, die Hintergründe und manchmal sogar eine gewisse Sinnhaftigkeit zu verstehen.

Nur Frau Dr. Lux und Frau Thomy dürfen über die Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen

In unserer Praxis dürfen die Kassenleistungen aktuell ausschließlich von Dr. med. Katharina Lux und Frau Thomy bedient werden. Die Voraussetzung dafür ist die Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung – ein sogenannter Kassensitz. Nur Ärztinnen oder Ärzte mit einem solchen Kassensitz dürfen gesetzlich Versicherte behandeln – alle anderen Ärzte können ausschließlich private oder Selbstzahlerleistung anbieten.

Aktuell verfügen wir über einen Kassensitz, der von Frau Dr. Lux und Fr. Thomy gemeinsam bedient wird.

Die Anzahl der Kassensitze ist begrenzt, ebenso der Behandlungsumfang

Gerne würden wir eine weitere Kassenzulassung erhalten, allerdings ist die Anzahl der Kassensitze in einer Region begrenzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die finanziellen Mittel des Gesundheitssystems verantwortungsvoll eingesetzt werden und die Versorgung räumlich gleichmäßig verteilt bleibt (sonst wären bald alle Kassenärzte in Düsseldorf und das Sauerland geht leer aus).

Dabei ist auch die Behandlungszeit für jeden Kassensitz klar geregelt: Sie umfasst aktuell maximal 790 Stunden pro Quartal (wobei jeder Leistung eine pauschalisierte Zeit zugewiesen wird). Innerhalb dieser Zeit müssen alle Patientengespräche, Untersuchungen, Diagnostik, Befundungen und Dokumentationen stattfinden. Viele dieser Aufgaben sind im Praxisalltag unsichtbar, z.B. die Versorgung von Patienten im Pflegeheimen, Kommunikation mit anderen Praxen oder das Verfassen von Arztbriefen. Diese sogenannte Plausibilitätszeit darf gesetzlich nicht überschritten werden.

Ziel dieser Regelungen ist es, dass die Kosten der Krankenversicherung planbar bleiben. Ein weiterer Aspekt ist der Schutz vor „Schwarzen Schafen.“

Vor- und Nachteile – regionaler und internationaler Vergleich

Wir sehen die Begrenzungen des Systems und die Probleme, die sich daraus ergeben. Gleichzeitig erscheint es uns wichtig transparent zu machen, dass die Regelungen durchaus auch eine wichtige Sicherungsfunktion für die nachhaltige und flächendeckende Versorgung darstellt. Darüber, ob es bessere Wege gibt, wollen wir uns an dieser Stelle nicht äußern.

Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist die Region rund um Neuss relativ gut versorgt: Die meisten Patienten finden im Umkreis (z.B. auch in Viersen oder Mönchengladbach) einen Facharzttermin innerhalb der nächsten 8-12 Wochen. Im Internationalen Vergleich schneiden wir damit ausgesprochen gut ab.

Unsere Verantwortung als Praxis

Wir sehen es als Teil unserer ärztlichen Verantwortung, die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen bewusst und gerecht einzusetzen. Das bedeutet, dass wir jede Anfrage sorgfältig prüfen: nach der Dringlichkeit des Anliegens, der medizinischen Notwendigkeit und der Frage, wo eine Behandlung am wirksamsten und effizientesten erfolgen kann.

Nicht jedes Krankheitsbild lässt sich in jeder Praxis gleich gut behandeln – manche Themen gehören in spezialisierte Einrichtungen, andere sind bei uns besonders gut aufgehoben. Diese Entscheidungen sind oft komplex, aber notwendig, um die vorhandenen Kapazitäten sinnvoll zu nutzen und allen Patientinnen und Patienten, die wir aufnehmen, eine kontinuierliche Behandlung zu bieten.