Wichtige Infos

Hier finden sich alle wichtigen Infos für Neupatienten, Termine, Leistungsbegrenzungen und Ausfallgebühren 

Ausfallgebühren

Viele Patienten warten auf einen Untersuchungstermin

Für ausführliche diagnostische Untersuchungen (z. B. EEG, Nervenmessungen oder psychometrische Testungen) reservieren wir in unserer Praxis feste Zeitfenster und personelle Ressourcen. Diese Termine werden bei einer Terminvergabe für Sie freigehalten werden – oft über mehrere Wochen hinweg.

Wenn Sie einen solchen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage so früh wie möglich, mindestens 48 Stunden im Voraus. Nur so haben wir die Möglichkeit, den Termin an wartende Patientinnen und Patienten weiterzugeben. Viele Menschen warten dringend auf eine Untersuchung – mit einer rechtzeitigen Absage leisten Sie daher einen wertvollen Beitrag zur Versorgung anderer.

Ausfallgebühren bei Diagnostikterminen

Bei Diagnostik-Terminen (KTS, Duplex, EEG…) bleibt das Gerät und der Termin ungenutzt, trotz hohem Bedarf. Darum haben wir uns zu folgender Regelung entschlossen:

Bei nicht rechtzeitig abgesagten oder unentschuldigt versäumten Diagnostik-Terminen wird eine Ausfallgebühr erhoben. Diese Regelung ist rechtlich zulässig (§ 615 BGB), da für die reservierte Zeit kein anderer Patient behandelt werden kann.

Bei der Terminvergabe werden Sie gesondert auf die potentielle Ausfallgebühr hingewiesen.

Wir wissen, dass unerwartete Ereignisse vorkommen können. Sollte ein wichtiger Grund (z. B. plötzliche Erkrankung) vorliegen, sprechen Sie uns bitte an – wir finden gemeinsam eine faire Lösung.