Kosten für Selbstzahlerleistungen

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen i.d.R. alle Leistungen, die wir auf dieser Homepage beschrieben haben.

Beim Thema Psychotherapie für Beihilfeberechtigte gibt es einige Neuerungen seit 2024 (siehe unten bei „Kurzzeittherapie„). In vielen Fällen wird die Kurzzeittherapie ohne Antrag erstattet. Sprechen Sie uns auch gerne auf das Thema an.

Informationen für SELBSTZAHLER:

Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten für die Behandlung selbst. Das bedeutet: Sie bezahlen die in Anspruch genommenen Leistungen direkt an unsere Praxis – unabhängig davon, ob Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung diese Kosten ganz oder teilweise erstattet.

Transparenz vor Behandlungsbeginn

Bevor eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme beginnt, erhalten Sie von uns einen detaillierten und für beide Seiten verbindlichen Kostenvoranschlag.

Darin wird genau aufgeführt:

  • welche Leistungen vorgesehen sind
  • wie hoch die jeweiligen Kosten sind
  • und in welchem Umfang diese Leistungen erbracht werden

So wissen Sie im Voraus, welche finanziellen Aufwendungen auf Sie zukommen.

Weitere Kosten bei anschließender Behandlung

Sollte sich aus der Diagnostik eine anschließende Behandlung ergeben, informieren wir Sie vor Beginn der Therapie erneut über die voraussichtlichen Kosten. Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob Sie diese Behandlung aufnehmen möchten.

In einigen Fällen kann eine Weiterbehandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung möglich sein. Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten sind begrenzt, sodass es zu deutlich längeren Wartezeiten kommen kann.

Wichtig: Die Entscheidung darüber, ob oder wann Sie einen Termin in der Kassensprechstunde erhalten, erfolgt unabhängig davon, ob Sie zuvor Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen haben.

Abrechnung nach GOÄ

Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Diese legt bundesweit fest, wie ärztliche Leistungen privat berechnet werden.

Kostenaufstellung:

Erstanamnese
Die Kosten für einen Erstanamnese belaufen sich insgesamt ca. 300 €. Etwa 100 € davon entfallen, wenn EEG und EKG bereits vorliegen.   
ADHS-Diagnostik

Die Kosten betragen insgesamt ca. 680 €.

Darin enthalten sind drei Termine:

  • Erstanamnese mit ausführlichem Arztgespräch mehreren wissenschaftlich validierten Fragebogentests.
  • Ausführliche Testdiagnostik (HASE, TAP)
  • Auswertungs- und Perspektivgespräch, ausführlicher Arztbrief

Falls eine medikamentöse Behandlung gewünscht und indiziert ist, müssen ein EEG und ein EKG durchgeführt werden (Kostenpunkt ca. 100 € als Selbstzahlerleistung – evtl. ist dies auch mit Wartezeit als Kassenleistung möglich (s.o.)).

Gedächtnis- und Demenzabklärung
Die Kosten belaufen sich auf ca. 400 – 550 €.
Migräne und Kopfschmerzabklärung
Die Kosten für eine ausführliche ärztliche Untersuchung, Anamnese, fragebogengestützte Abklärung von Begleiterkrankungen, sowie EEG und EKG belaufen sich auf ca. 350 €.
Kurzzeit-Therapie

Die Privaten Krankenkassen übernehmen ohne Antrag i.d.R. die Kosten für bis zu 10 Sitzungen Psychotherapie.

Als Beihilfeempfänger sind Sie vermutlich mit komplexen Regularien vertraut…

Was einfacher geworden ist: Die Beihilfestelle Düsseldorf übernimmt seit 2024 auch ohne Antrag die Kosten im Rahmen einer ambulanten Kurzzeittherapie.

Die Einschränkung dazu: Dies gilt nur, wenn bisher keine Vorbehandlungen stattgefunden haben oder diese mindestens zwei Jahre zurückliegt.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf. (brd.nrw.de/…/Informationen-zu-ambulanten-Psychotherapien)

Vor einer Kurzzeittherapie findet immer eine Erstanamnese statt mit ausführlicher ärztlicher Untersuchung, Anamnese, fragebogengestützter Abklärung von Begleiterkrankungen, sowie EEG und EKG. Die Kosten belaufen sich auf ca. 300 €.

Dazu kommen noch ggf. Laborleistungen, die ein externes Labor durchführt. Je nach Umfang der Untersuchung belaufen sich diese auf ca. 20 € – ca. 300 €.

Die Kosten für drei probatorische Sitzungen (50 Minuten) mit einhergehender biographischer Anamnese umfasst ca. 625 €.

Für jede weitere Sitzung ärztliche Psychotherapie (50 Minuten) berechnen wir ca. 165 €.